Pflegeratgeber

Finanzierung und Kosten der Pflege

Welche Kosten werden von der Pflegekasse und Krankenkasse übernommen? Welche Zuzahlungen könnten anfallen, und welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

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Die Pflege eines Angehörigen kann mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. Es gibt jedoch verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, um die Kosten der Pflege zu decken.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten von der Pflegekasse und der Krankenkasse übernommen werden, welche Zuzahlungen anfallen könnten und welche Finanzierungsmöglichkeiten es für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gibt.

Gliederung

Was Sie erwartet

Was übernimmt die Pflegekasse?

Was übernimmt die Krankenkasse?

Zuzahlungen und Eigenanteile

Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege

Beratung zu Kosten und Finanzierung

Kostenübernahme durch die Pflegekasse und Krankenkasse

Was übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung und übernimmt Kosten, die mit der Pflege eines Menschen verbunden sind. Dabei gibt es klare Regelungen, welche Kosten übernommen werden und in welchem Umfang.

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Pflegegeld

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld. Dieses wird direkt an die pflegebedürftige Person gezahlt und kann von den Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen verwendet werden. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat
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Pflegehilfsmittel

Für den Einsatz von Pflegehilfsmitteln wie Inkontinenzmaterial, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc. werden monatlich bis zu 40 Euro übernommen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist. Weitere Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle müssen ärztlich verordnet werden, und die Kosten werden teilweise oder vollständig übernommen.

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Ambulante Pflege

Für die ambulante Pflege, also die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, werden folgende Leistungen übernommen:

Pflegesachleistungen (z. B. Grundpflege, Behandlungspflege): Diese werden direkt an den Pflegedienst gezahlt und richten sich nach dem Pflegegrad. Die Höhe variiert je nach Umfang der Pflege und dem jeweiligen Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 131 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 2: bis 760 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: bis 1.431 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: bis 1.778 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: bis 2.200 Euro pro Monat
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Kurzzeitpflege

Wenn der pflegende Angehörige für eine kurze Zeit (z. B. im Krankheitsfall) nicht in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen, kann die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.774 Euro für maximal 28 Tage pro Jahr.

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Verhinderungspflege

Diese Leistung kann genutzt werden, wenn pflegende Angehörige aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert sind. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse und Krankenkasse

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt Kosten im Bereich der Behandlungspflege, also der medizinischen Versorgung, die aufgrund der Pflegebedürftigkeit erforderlich ist. Hierzu gehören unter anderem:

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Behandlungspflege

Dazu zählen medizinische Maßnahmen wie das Anlegen von Verbänden, das Verabreichen von Medikamenten, das Messen von Blutdruck oder die Wundversorgung. Diese Leistungen werden durch Fachkräfte (z. B. Krankenschwestern oder -pfleger) erbracht und von der Krankenkasse übernommen, auch wenn die Person zu Hause gepflegt wird.

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Rehabilitationsmaßnahmen

Wenn eine medizinische Behandlung oder Therapie erforderlich ist, um die Pflegebedürftigkeit zu verringern oder eine Besserung des Gesundheitszustands zu erreichen (z. B. Physiotherapie oder Ergotherapie), übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für diese Maßnahmen.

Zuzahlungen und Eigenanteile

Trotz der Unterstützung durch die Pflegekassen und die Krankenkassen können bei der Pflege zusätzliche Kosten und Zuzahlungen anfallen. Diese sind abhängig vom Pflegegrad, der Art der Pflege und den individuellen Gegebenheiten.

 

Zuzahlungen bei Pflegehilfsmitteln und Pflegeleistungen

  • Pflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt in der Regel bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel. Für darüber hinausgehende Hilfsmittel, wie z. B. ein Pflegebett oder Treppenlift, müssen Zuzahlungen geleistet oder ein Eigenanteil getragen werden. Diese variieren je nach Hilfsmittel und Versicherung.
  • Ambulante Pflege: Wenn der Pflegebedarf die übernommenen Leistungen überschreitet, müssen pflegebedürftige Personen oder ihre Angehörigen die Differenz zu den tatsächlichen Kosten selbst tragen. Diese Zuzahlungen können durch private Versicherungen abgedeckt werden.

 

Eigenanteil bei stationärer Pflege

Heimunterbringung: Bei einer stationären Pflege in einem Pflegeheim wird ein erheblicher Teil der Kosten durch die Pflegeversicherung gedeckt. Es verbleiben jedoch oft noch Eigenanteile, die von den pflegebedürftigen Personen oder ihren Angehörigen übernommen werden müssen. Diese setzen sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den zusätzlichen Kosten für spezielle Dienstleistungen zusammen. Der Eigenanteil kann je nach Pflegeeinrichtung und Pflegegrad zwischen 1.500 Euro und 3.500 Euro pro Monat liegen.

Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege

Private Pflegeversicherung

Viele Menschen schließen eine private Pflegeversicherung ab, um sich gegen die finanziellen Belastungen der Pflege abzusichern. Diese Versicherung kann bei Bedarf eine ergänzende Finanzierung bieten und zusätzliche Leistungen abdecken, die über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen.

Ehe- oder Familienversicherung

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, wenn pflegende Angehörige in die private Versicherung oder eine zusätzliche Familienversicherung aufgenommen werden, um Pflegeleistungen zu decken.

Soziale Unterstützung und Wohngeld

Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann Sozialhilfe oder Wohngeld beantragen. In einigen Fällen übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Pflege, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.

Pflegewohngeld und Darlehen

Für pflegebedürftige Personen, die in einem Pflegeheim leben, gibt es auch spezielle Pflegewohngeld-Programme. Einige Pflegeheime bieten auch die Möglichkeit, den Eigenanteil für die Heimunterbringung über Raten oder Darlehen zu finanzieren.

Vermögensgebrauch

In manchen Fällen können auch Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Ersparnisse) genutzt werden, um die Pflegekosten zu decken. Hierbei ist es ratsam, sich über die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu informieren.

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Beratung zu Kosten und Finanzierung

Die Finanzierung der Pflege ist eine komplexe Herausforderung, aber es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, um die Kosten zu decken. Die Pflegekasse übernimmt einen Großteil der Ausgaben, aber Zuzahlungen oder Eigenanteile können insbesondere bei stationärer Pflege oder speziellen Hilfsmitteln anfallen.

Eine private Pflegeversicherung oder Sozialhilfe kann helfen, die verbleibenden Kosten zu decken. Es ist ratsam, frühzeitig alle Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Pflege langfristig und nachhaltig zu organisieren.

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