Pflege-WG

Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Kosten einer Pflege-WG setzen sich aus verschiedenen Bausteinen wie Pflegeleistungen, Wohnkosten und individuellen Zusatzleistungen zusammen. Viele dieser Kosten können durch Leistungen der Pflegekasse und mögliche Zuschüsse reduziert werden – wir zeigen Ihnen transparent, womit Sie rechnen können und welche Unterstützung Ihnen zusteht.

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Pflege-WG

Finanzierungsmöglichkeiten

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1. Pflegekassenleistungen für ambulante Pflege (§ 36 SGB XI)

Die Pflegeleistungen in einer Pflege-WG werden in der Regel als Pflegesachleistungen im ambulanten Bereich abgerechnet. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu einem bestimmten monatlichen Höchstbetrag für die ambulante Pflege. Dies deckt die Kosten für die Grundpflege und Behandlungspflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

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2. Zusätzlicher Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI)

  • Bewohner einer Pflege-WG haben Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Dieser beträgt derzeit 214 Euro pro Monat und wird zur Unterstützung der gemeinsamen Versorgung und Organisation der Wohngemeinschaft gewährt. Dieser Zuschlag kann z. B. für die Organisation gemeinsamer Betreuungsangebote oder für die Einstellung einer Betreuungskraft verwendet werden.
  • Voraussetzung für den Wohngruppenzuschlag ist, dass mindestens drei pflegebedürftige Personen in der Wohngemeinschaft leben und dass eine gemeinsame Betreuung organisiert wird.
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3. Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)

Pflegebedürftige in einer Pflege-WG können den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nutzen, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren. Dieser Betrag wird etwa für gemeinsame Aktivitäten, hauswirtschaftliche Unterstützung oder zusätzliche Betreuung durch Betreuungskräfte genutzt.

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4. Wohnkosten und Mietanteil

  • In einer Pflege-WG trägt jeder Bewohner selbst die Kosten für Miete und Nebenkosten seines eigenen Zimmers sowie für die gemeinschaftlichen Wohnräume. Die Höhe der Mietkosten variiert je nach Standort und Ausstattung der WG.
  • Für die Finanzierung der Mietkosten kann im Bedarfsfall Wohngeld beantragt werden. Auch eine Unterstützung durch das Sozialamt ist möglich, wenn die finanzielle Situation dies erfordert.
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5. Hilfe zur Pflege durch Sozialhilfeträger (§ 61 SGB XII)

  • Wenn das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreicht, um die Pflegekosten in einer WG zu decken, können Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten übernehmen. Hierzu gehört die Übernahme der Differenzbeträge, die nach Ausschöpfung der Pflegekassenleistungen verbleiben.
  • Die Sozialhilfe prüft die finanzielle Lage des Pflegebedürftigen und unterstützt bei Bedarf, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Kosten der betreuten Wohngemeinschaft

Sie haben einen ganz normalen Mietvertrag, alles andere buchen Sie nach Wunsch und Bedarf bei unserem eigenen Pflegedienst. Dieser besitzt eine Zulassung bei allen Krankenkassen und kann, bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit, direkt mit den Kassen abrechnen.

Unser Pflegedienst hat jahrelange Erfahrung und wurde vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei allen Qualitätsprüfungen durchweg mit „sehr gut“ bewertet.

Bei einer selbstverständlich kostenlosen und unverbindlichen Beratung werden Sie feststellen, dass diese Form des Wohnens im Alter nicht nur viele Vorteile bietet, sondern auch nicht teurer ist als andere Formen der Versorgung. Sie genießen dabei immer die größtmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.

Die konkreten Kosten besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen!

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