Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG) – Eine alternative Wohnform im Pflegebereich.
Eine Pflege-Wohngemeinschaft (auch Pflege-WG oder ambulant betreute Wohngemeinschaft) ist eine alternative Pflegeform, die pflegebedürftigen Menschen ein gemeinschaftliches Wohnumfeld bietet und zugleich die Vorteile einer professionellen Pflege und Betreuung integriert. Anders als in einer vollstationären Pflegeeinrichtung behalten die Bewohner in einer Pflege-WG ein hohes Maß an Eigenständigkeit und können aktiv am Gemeinschaftsleben teilnehmen. Die Pflege-WG kombiniert häusliche Pflege mit gemeinschaftlichem Wohnen und richtet sich vor allem an Menschen, die eine intensive Pflege oder Betreuung benötigen, aber weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen möchten.
Merkmale und Vorteile der Pflege-Wohngemeinschaft
Eine Pflege-WG ist darauf ausgelegt, pflegebedürftigen Menschen in einem familiären und wohnlichen Umfeld Pflege und Betreuung zu bieten. Dabei wird häufig auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner eingegangen. Hier die wichtigsten Merkmale und Vorteile im Überblick:
1. Familiäres und gemeinschaftliches Wohnen
- In einer Pflege-WG teilen sich mehrere pflegebedürftige Personen ein gemeinsames Zuhause. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, das individuell gestaltet werden kann und Privatsphäre ermöglicht. Gemeinschaftsräume wie Küche und Wohnzimmer schaffen eine angenehme Wohnatmosphäre, die an das eigene Zuhause erinnert.
- Die kleine, überschaubare Gemeinschaft fördert ein familiäres Zusammenleben und stärkt das soziale Wohlbefinden.
2. Individuelle Pflege und Betreuung
- Anders als in großen Pflegeeinrichtungen wird die Pflege und Betreuung in einer Pflege-WG flexibel auf die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Versorgung und ist je nach Bedarf regelmäßig vor Ort.
- Bewohner können sowohl individuelle Pflegeleistungen erhalten, die gezielt auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, als auch Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
3. Selbstbestimmung und Mitspracherecht
- In einer Pflege-WG haben die Bewohner und ihre Angehörigen mehr Mitspracherecht und Kontrolle über den Alltag. Sie können beispielsweise bei der Auswahl des Pflegepersonals und der Gestaltung des Tagesablaufs mitentscheiden.
- Die Bewohner gestalten ihren Tagesablauf in Eigenregie, nehmen an gemeinsamen Aktivitäten teil und können – anders als in vielen stationären Einrichtungen – selbstbestimmt über ihre Zeit verfügen.
4. Betreuung in einem vertrauten Umfeld
Die Pflege-WG bietet besonders Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen ein überschaubares, vertrautes Umfeld, das Sicherheit und Orientierung schafft. Diese Wohnform ist weniger institutionalisiert als eine stationäre Pflegeeinrichtung und vermittelt ein Gefühl von Zuhause.
5. Kostenersparnis und Transparenz
Die Pflege-WG ist oft kostengünstiger als eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, da nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegeleistungen berechnet werden. Es entfallen viele pauschale Kosten, die in stationären Einrichtungen üblich sind, wie etwa Verwaltungs- oder Pauschalkosten für Mahlzeiten.
Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege-Wohngemeinschaft
Die Finanzierung einer Pflege-WG unterscheidet sich von der klassischen stationären Pflege. Sie besteht aus mehreren Komponenten, die verschiedene Kostenträger umfassen können:
1. Pflegekassenleistungen für ambulante Pflege (§ 36 SGB XI)
Die Pflegeleistungen in einer Pflege-WG werden in der Regel als Pflegesachleistungen im ambulanten Bereich abgerechnet. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu einem bestimmten monatlichen Höchstbetrag für die ambulante Pflege. Dies deckt die Kosten für die Grundpflege und Behandlungspflege, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
2. Zusätzlicher Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI)
- Bewohner einer Pflege-WG haben Anspruch auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag. Dieser beträgt derzeit 214 Euro pro Monat und wird zur Unterstützung der gemeinsamen Versorgung und Organisation der Wohngemeinschaft gewährt. Dieser Zuschlag kann z.B. für die Organisation gemeinsamer Betreuungsangebote oder für die Einstellung einer Betreuungskraft verwendet werden.
- Voraussetzung für den Wohngruppenzuschlag ist, dass mindestens drei pflegebedürftige Personen in der Wohngemeinschaft leben und dass eine gemeinsame Betreuung organisiert wird.
3. Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI)
Pflegebedürftige in einer Pflege-WG können den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nutzen, um zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu finanzieren. Dieser Betrag wird etwa für gemeinsame Aktivitäten, hauswirtschaftliche Unterstützung oder zusätzliche Betreuung durch Betreuungskräfte genutzt.
4. Wohnkosten und Mietanteil
- In einer Pflege-WG trägt jeder Bewohner selbst die Kosten für Miete und Nebenkosten seines eigenen Zimmers sowie für die gemeinschaftlichen Wohnräume. Die Höhe der Mietkosten variiert je nach Standort und Ausstattung der WG.
- Für die Finanzierung der Mietkosten kann im Bedarfsfall Wohngeld beantragt werden. Auch eine Unterstützung durch das Sozialamt ist möglich, wenn die finanzielle Situation dies erfordert.
5. Hilfe zur Pflege durch Sozialhilfeträger (§ 61 SGB XII)
- Wenn das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreicht, um die Pflegekosten in einer WG zu decken, können Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten übernehmen. Hierzu gehört die Übernahme der Differenzbeträge, die nach Ausschöpfung der Pflegekassenleistungen verbleiben.
- Die Sozialhilfe prüft die finanzielle Lage des Pflegebedürftigen und unterstützt bei Bedarf, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.